Nun möchte die Firma, die denn schon geplant hat, aber nicht arbeiten darf, natürlich wissen, wie und wann es weiter geht. Nun steht im Förderantrag ja, dass man erst den Auftrag nach Erhalt des Förderbescheids stellen darf, siehe oben. Aber da bietet die Behörde eine Seite an, bei der eine Adresse für Nachfragen steht. Also habe ich mal nachgefragt:

Guten Tag!

Zunächst: Ich möchte nicht drängen, aber…

die Firma, die die Photovoltaikanlage bauen soll, hat nachgefragt, wann die Maßnahme vertraglich abgeschlossen werden kann, damit man Termine für die die Montage und den Anschluss planen könne. Dazu kommt eine milde Nötigung in Form der Aussage, dass man den Preis aufgrund von Lieferengpässen nur zeitlich begrenzt garantieren möchte.

Deshalb meine Frage: In welcher Größenordnung liegt die Bearbeitungszeit?

Mit freundlichem Gruß

Wilfried Grunewald

Wenige Stunden später die Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen Sie doch einfach einen Fördervorbehalt in den Kaufvertrag mit auf.

Ansonsten kann die Maßnahme erst nach Erstellung des Zuwendungsbescheides getätigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64
Goebenstr. 25
44135 Dortmund

Die Antwort ist was für den A…, also die Stelle, auf der man auch sitzt. Nein, stimmt nicht, ausgedruckt würde das Papier  für den Einsatz am achterlichen Ende nicht taugen. Bei solchen Antworten würde eigentlich gerne unfreundlich werden. Darf ich leider nicht wenn ich bald einen Förderbescheid haben möchte.

Der kürzeste Beamtenwitz: Geht ein Beamter zur Arbeit.